Ergänzungsleistungen zur AHV und IV

Was sind Ergänzungsleistungen

Die AHV- und IV-Rente oder Hilflosen Entschädigung reichen nicht immer, um Rentnerinnen und Rentner vor Armut zu schützen. Dies hat verschiedene Ursachen: Die Betroffenen haben nur eine kleine Rente, sie haben wegen chronischen Krankheiten grössere Auslagen oder sind in einem Heim untergebracht. Wenn sie bedürftig sind, müssen sie nicht Sozialhilfe beantragen, sondern können Ergänzungsleistungen (EL) beanspruchen.

Ergänzungsleistungen und Beihilfen sind Zusatzleistungen zur eidgenössischen Alters- und Hinterlassenen Versicherung (AHV) und zur Invalidenversicherung (IV). Diese Leistungen sind für Rentnerinnen und Rentner bestimmt, die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, bzw. hohe Krankheits- oder Heimkosten haben. Sie sichern den Bezügerinnen und Bezügern ein angemessenes Mindesteinkommen. Während die Ergänzungsleistungen gesamtschweizerisch geregelt und vom Bund mitfinanziert sind, handelt es sich bei den Beihilfen um reine Leistungen der Gemeinden und des Kantons.

Personen, welche die rechtlichen, persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen erfüllen, haben einen gesetzlichen Anspruch auf diese Leistungen.

WICHTIG:

Die Ergänzungsleistungen sind also keine Almosen des Staates, es besteht vielmehr ein klarer Rechtsanspruch auf deren Bezug sobald eine bestimmte Einkommensgrenze nicht erreicht wird.